Betriebe, welche die erforderliche Norm nicht erfüllen, werden innerhalb eines Jahres kostenpflichtig nachgeprüft. Sollte der Betrieb bei der Nachprüfung die geforderte Qualitäts-Punktzahl nicht erreichen, muss dieser Betrieb den SYSTEM LIFT-Verbund verlassen.
Betriebe, welche das Audit nicht bestehen (Bestehensschwelle = mindestens 75% der vorgesehenen Punktzahl), erhalten die Chance, in einem Nachaudit effiziente Verbesserungsmaßnahmen nachzuweisen. Ein wiederholtes Scheitern führt zu einem Kündigungsverfahren, welches vom Beirat der AVS System Lift AG begleitet wird.